Neue Informationsseite der LpB zur Kommunalwahl in Niedersachsen
In der Europäischen Union dürfen alle EU-Bürger*innen an den Kommunalwahlen ihres Hauptwohnsitzes teilnehmen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat er sich befindet. Dieses Recht wurde 1992 im Vertrag von Maastricht eingeführt.