Zugang zu Integrationskursen für afghanische Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Zusätzlich zu Asylbewerbenden aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea und Somalia können ab dem 17.01.2022 auch Asylbewerbende aus Afghanistan einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs gem. § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a AufenthG stellen. Unabhängig davon haben ehemalige afghanische Ortskräfte oder besonders gefährdete Personen, die aufgrund einer Aufnahmezusage nach § 22 […]

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