Diskriminierung an der Diskotür? – Nicht mit uns in Niedersachsen!

Damit Diskriminierungen beim Zugang zu Diskotheken zukünftig sanktioniert werden können, verabschiedete der niedersächsische Landtag im Dezember 2015 eine Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes. Danach haben die Ordnungsämter das Recht und die Pflicht den Beschwerden abgewiesener Diskobesucher nachzugehen und aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen.

Diskriminierung an der Diskothekentür soll unterbunden werden: Kabinett verabschiedet Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes

Mit einer Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) will die Landesregierung gegen Diskriminierung an der Diskotür vorgehen. Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Nach bereits erfolgter Verbandsbeteiligung kann er nun in die parlamentarische Beratung gehen. Konkret soll das NGastG um einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erweitert werden. Ziel ist es, eine staatliche Handhabe gegen Diskriminierungen […]

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