Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Abschiebungen

Die Asylanträge zweier Kläger aus Eritrea und Syrien können laut eines Urteiles des OVG Münster nicht abgelehnt werden. Den Klägern drohten erniedrigende und unmenschliche Behandlung , weswegen ein Gesuch des Bundesamtes für Migration und Teilhabe, diese abzuschieben, abgelehnt wurde. Beide waren bereits in Griechenland als Geflüchtete anerkannt worden und hatten in Deutschland Asylanträge gestellt.

 

OVG Münster

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