Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Abschiebungen
Die Asylanträge zweier Kläger aus Eritrea und Syrien können laut eines Urteiles des OVG Münster nicht abgelehnt werden. Den Klägern drohten erniedrigende und unmenschliche Behandlung , weswegen ein Gesuch des Bundesamtes für Migration und Teilhabe, diese abzuschieben, abgelehnt wurde. Beide waren bereits in Griechenland als Geflüchtete anerkannt worden und hatten in Deutschland Asylanträge gestellt.