Landesregierung unterstützt Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern durch weitere Soforthilfe

Indem sie ihren Soforthilfebeitrag um weitere 40 Mio. Euro aufstockt, wird die Landesregierung die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung in Zukunft noch stärker unterstützen.

Angesichts steigender Flüchtlingszahlen stehen viele niedersächsischen Kommunen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, um hilfsbedürftige Menschen aus Krisengebieten angemessen versorgen und unterbringen zu können. Städte und Gemeinden sollen deshalb für die Jahre 2015 und 2016 zusätzlich um jeweils 40 Mio. Euro entlastet werden.

Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf begrüßte den jüngsten Beschluss des Landes als „richtigen und wichtigen Schritt, um die Situation bei der Flüchtlingsunterbringung spürbar zu verbessern und die gelebte Willkommenskultur vor Ort auch finanziell zu fördern“.

Bund und Länder hatten sich Ende 2014 geeinigt, in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 500 Mio. Euro für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung bereitzustellen. Niedersachsen wird von diesem Soforthilfebeitrag insgesamt 45 Mio. Euro erhalten; davon werden fünf Mio. Euro in den Ausbau der Landesaufnahmebehörden investiert und die restlichen 40 Mio. Euro direkt an die Kommunen weitergeleitet.

Um die massiven Belastungen der Gemeinden und Städten noch stärker abzufedern, plant die Landesregierung nun, mithilfe eines Nachtragshaushaltes weitere 40 Mio. aus eigenen Mitteln aufzubringen (insgesamt also 80 Mio. Euro Soforthilfe). Dadurch werden zusätzlich zur Kostenabgeltungspauschale von rund 6.200 Euro den Kommunen 2.000 Euro pro aufgenommenen Flüchtling zur Verfügung stehen (insgesamt 8.200 Euro). Deren Eigenanteil beläuft sich auf etwa 1.800 Euro.

Gleichwohl beziffern die kommunalen Spitzenverbände die Gesamtjahreskosten pro Flüchtling und Jahr auf mindestens 10.000 Euro. Innenminister Boris Pistorius signalisierte daher in seiner Rede im Landtag am 03. Juni 2015 die Absicht, die Landmitteln über das Jahr 2016 hinaus zu verstetigen. Zugleich appellierte er an die Bundesregierung, sich noch viel stärker in der Flüchtlingspolitik zu engagieren und ihren bescheidenen Beitrag von bislang fünf Prozent an den kommunalen Kosten aufzustocken.

Für weitere Informationen siehe die Pressemitteilung der Niedersächsischen Landesregierung vom 03. Juni 2015.

Der Niedersächsische Integrationsrat (NIR) begrüßte unterdessen die Entschließungsanträge der Regierungsfraktionen. In seiner Presseerklärung (hier im Volltext) appelliert er u.a. an den Bund, Sprach- und Integrationskurse für alle Flüchtlinge zu öffnen. „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Asylsuchende nach wie vor davon ausgeschlossen bleiben. Eine schnelle gesellschaftliche und berufliche Integration kann nur gelingen, wenn Flüchtlinge die deutsche Sprache lernen können“.

 

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