Gemeinsame Erklärung der Integrationsbeauftragten der Länder: Covid 19 und akuter Handlunsbedarf im Bereich Zuwanderungsthemen

Die Integrationsbeauftragten der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein haben sich mit einer gemeinsamen Erklärung in Bezug auf Corona an die Bundesebene gewandt. Im Zuge der Pandemie sind dort einige Themen aufgeführt, die akuten Regelungsbedarf aufweisen – dazu gehören die Bereiche:

 

  • Abschiebungen
  • Asylentscheidungen durch das BAMF
  • Verteilung auf Landesaufnahmeeinrichtungen/Ankerzentren
  • Fiktive Verlängerung von Aufenthaltstiteln
  • Beschäftigungsduldung
  • Ausbildungsduldung
  • Einreise/Rückkehr von Drittstaatenangehörigen mit Aufenthaltstitel in der BRD
  • Sicherung von Sozialleistungen
  • Gefahrloser Zugang zu Gesundheitsversorgung
  • Aufnahme von UMF aus Griechenland

 

Die Erklärung finden Sie anbei als PDF Dokument:

thumbnail of Gemeinsame Erlärung zu Regelungsbedarf auf Bundesebene in Bezug auf Corona 27.3.2020-3

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