60 Jahre Anwerbeabkommen mit Griechenland und Spanien – Schröder-Köpf: „Menschen leisteten großen Beitrag für unser Land“

Vor sechzig Jahren, im Frühjahr 1960, schloss die Bundesrepublik so genannte Anwerbeabkommen mit Griechenland und Spanien. Daran erinnert die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf:

„Viele angeworbenen Arbeitsmigratinnen und -migranten kehrten zwar später wieder in ihre Heimatländer zurück. Doch aus zahlreichen griechische und spanischen „Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter“ wurden Mitbürgerinnen und Mitbürger, die heute Teil unserer Einwanderungsgesellschaft sind. Ohne ihren Einsatz und ihre Unterstützung wäre die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität unseres Landes nicht denkbar gewesen“, so Schröder-Köpf.

Hintergrund:

Laut Mediendienst Integration kamen zwischen der Unterzeichnung der Anwerbeabkommen und dem „Anwerbestopp“ im Jahr 1973 etwa 615.400 griechische und 600.000 spanische Staatsangehörige nach Deutschland. Viele kehrten wieder zurück, in den folgenden Jahren sank die Zahl der Migrant*innen beträchtlich. 2018 lebten 467.000 Menschen mit griechischem Migrationshintergrund in Deutschland, wobei hierzu sowohl Neuzuwanderer als auch Menschen zählen, die vor vielen Jahren eingewandert sind, sowie deren Kinder (in Niedersachsen waren es 2017 laut LSN 20.300 Menschen). Die spanische Community bildet mit 215.000 Menschen (Niedersachsen: 16.300) eine der kleineren Einwanderergruppen in Deutschland.

Weitere Informationen unter: https://mediendienst-integration.de/artikel/migration-aus-griechenland-und-spanien.html

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