Landesbeauftragte begrüßt: Niedersachsen will Schulpflicht in Erstaufnahmeeinrichtungen umsetzen

Kinder sind in Deutschland schulpflichtig und die UN-Kinderrechtskonvention sieht einen Schulbesuch vor – unabhängig von Nationalität und Herkunft. Um diesen Vorgaben noch besser entsprechen zu können, soll in Niedersachsen regulärer Unterricht in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Geflüchtete eingeführt werden. Ab dem kommenden Schuljahr werden Regelschulen den Unterricht in den Einrichtungen gewährleisten.

Auch die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, die sich für eine möglichst frühe Beschulung geflüchteter Kinder in Niedersachsens Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt hat, begrüßt den Vorstoß: „Schulbildung ist gerade für geflüchtete Kinder ein entscheidender Motor, um in der neuen Gesellschaft anzukommen und Anschluss zu finden. Für Kinder aus sicheren Herkunftsstaaten, die in ihre Heimat zurückkehren werden, ist ein regulärer schulischer Unterricht nicht weniger wichtig, weshalb er auch für sie möglichst frühzeitig gewährleistet werden sollte.“

Hintergrund: Aufgrund mitunter längerer Verweildauern in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes hat die schwarz-rote Landesregierung beschlossen, Regelschulen für die Gewährleistung von Unterricht einzubinden. Bisher mussten Geflüchtete spätestens nach drei Monaten Zugang zu Bildung bekommen. Meist erfolgte dies dann nach einer Zuteilung zu einer zuständigen Kommune. Die EAE bieten derzeit interkulturelle Lernwerkstätten zur Überbrückung an.

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