Landesbeauftragte Doris Schröder-Köpf begrüßt die Einigung von Bund und Ländern über den Verzicht auf die Kostenerstattung durch Flüchtlingsbürgen

„Die jetzt erzielte Einigung über den Verzicht auf die Erstattung der Kosten, die die Bundeagentur für Arbeit für vor einigen Jahren aufgenommene syrische Verwandte von deren Bürgen gefordert hatte, begrüße ich sehr“, erklärte die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf. „Damit sei der jahrelange Schwebezustand für die Flüchtlingsbürgen endlich beendet und sie wären damit von den teilweise existenzbedrohenden Kostenerstattungsleistungen befreit“.

Schröder-Köpf machte noch einmal deutlich, wie sehr sie sich freue, dass zu einer solchen Lösung gekommen sei, für die sie selbst sehr gekämpft habe. Die Flüchtlingsbürgen hätten seinerzeit bei einer unklaren Rechtslage zunächst davon ausgehen können, nur die Kosten der Flüchtlingsaufnahme übernehmen zu müssen, die bis zur Anerkennung der Flüchtlinge entstanden. Sie seien deshalb durch die späteren Kostenerstattungsforderungen überrascht worden. Schröder-Köpf bedankte sich besonders bei Innenminister Boris Pistorius, der sich intensiv für diese jetzt gefundene Lösung in der Innenministerkonferenz und in Gesprächen mit den Bundesressorts eingesetzt habe. Ihr Dank galt aber auch dem Entgegenkommen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, weil er mit der hälftigen Kostenübernahme durch den Bund diese Lösung erst ermöglicht habe.

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