Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung mit Hilfe einer Ausbildung

Diese gemeinsame Handreichung der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Niedersachsen und des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück behandelt die Fragestellung, welche aufenthaltsrechtliche Perspektive eine Ausbildung Migrant_innen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG hinsichtlich einer Aufenthaltsverfestigung bietet. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der niedersächsischen Erlasslage. Die Handreichung richtet sich an hauptamtliche Flüchtlingsberater_innen und ersetzt keine juristische Einzelfallberatung.

Quelle: Webseite des Flüchtlingsrats Niedersachsen e.V.

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