Diese gemeinsame Handreichung der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Niedersachsen und des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück behandelt die Fragestellung, welche aufenthaltsrechtliche Perspektive eine Ausbildung Migrant_innen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG hinsichtlich einer Aufenthaltsverfestigung bietet. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der niedersächsischen Erlasslage. Die Handreichung richtet sich an hauptamtliche Flüchtlingsberater_innen und ersetzt keine juristische Einzelfallberatung.