Hiermit möchten wir Sie auf die Pressemitteilung vom 05.01.2017 der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Cornelia Rundt, aufmerksam machen. Von Übersetzungshilfen für geflüchtete Frauen bis hin zum besseren Schutz von Prostituierten: Niedersachsens Frauenministerin Cornelia Rundt bringt in ihrem Jahr als GFMK-Vorsitzende zahlreiche Vorhaben auf den Weg. In einem Jahr lässt sich einiges bewegen – und so zieht Niedersachsens Frauen- und Gleichstellungsministerin Cornelia Rundt eine positive Bilanz ihres Vorsitzes der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK), der mit dem 31.12.2016 endete.
Eines der Kernthemen der GFMK war „junger Feminismus“ und „geschlechtergerechte Zukunft“. Zwar habe sich in den vergangenen 40 Jahren Etliches hinsichtlich Gleichberechtigung und Gleichstellung bewegt, so Ministerin Rundt. Aber das heiße nicht, dass nichts mehr getan werden muss. Denn Studien belegen: Zwar wünschen sich junge Frauen und Männer ein gleichberechtigtes Zusammenleben sowie eine gerechte Aufteilung von Arbeit und Kinderbetreuung. Doch dies wird vielfach in der Praxis nicht gelebt oder kann nicht gelebt werden, denn noch immer gibt es strukturelle Benachteiligungen.
Entsprechend hat die GFMK den Leitantrag „Leitbild der GFMK aktueller denn je! Die Wünsche der jungen Generation für ihre geschlechtergerechte Zukunft“ beschlossen mit dem Fazit: Der Einsatz für die Gleichstellung hat sich bei weitem noch lange nicht erledigt. Folgerichtig wurde das Ergebnis betitelt mit „Feminismus hat Zukunft“.
Ein weiteres prägendes Thema, dem sich die GFMK erfolgreich gestellt hat, war „Migration und Integration“. Sie fasste allein fünf Beschlüsse im Themenblock „Flüchtlinge/Gleichstellung im Rahmen des Flüchtlingszuzugs“. Einer davon hat die „Vertiefte Vermittlung des Gleichheitsgrundsatzes in Integrationskursen“ zum Ziel. Auf Empfehlung der GFMK wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine bundesweiten Orientierungskurse an verschiedenen Stellen entsprechend anpassen.
Prostituiertenschutzgesetz
Ein weiterer großer Erfolg im vergangenen Jahr war für Ministerin Cornelia Rundt, dazu beigetragen zu haben, dass am 01. Juli 2017 das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten kann. Dessen Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten zu stärken, mit gewerbe- und ordnungsrechtlichen Instrumenten wie Kontrollen den Betrieb von Prostitutionsstätten und die Arbeit der als Prostituierte tätigen Frauen und Männer zu regulieren, die Beratungsarbeit auszubauen sowie die gesundheitliche Versorgung zu verbessern.
„Das Gesetz sorgt für Regulierung des Sexgewerbes und schafft damit bessere Möglichkeiten, die Machenschaften der hinter dem Sexgewerbe stehenden kriminellen Vereinigungen zu stoppen“, sagte Rundt. Prostituierte würden künftig besser vor Willkür und Gewalt durch Bordellbetreiber geschützt.
Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG)
Die Landesregierung will noch in diesem Jahr ein neues NGG auf den Weg bringen. Die Kernpunkte sind:
- Frauen sollen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, insbesondere in Führungspositionen, eine gleich starke Stellung wie Männer erhalten. Ziel ist, dass Frauen künftig auch auf Führungsebene 50% der Bediensteten stellen.
- Die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden soll gestärkt werden.
- Die bisher bereits im Gesetz enthaltenen Vorschriften zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Beruf werden weiter verbessert.
„Worte helfen Frauen“: Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen
Weibliche Flüchtlinge sind in besonderem Maße gefährdet, Opfer von sexueller Ausbeutung und Gewalt zu werden. Diese Frauen brauchen unsere Unterstützung, um Gewalterfahrungen in der Partnerschaft, Vergewaltigungen und andere erlebte Gewalt besser verarbeiten zu können.
„Der Schutz der körperlichen und emotionalen Unversehrtheit ist ein grundlegendes Menschenrecht“, betonte Frauenministerin Cornelia Rundt. „Das niedersächsische Schwangerenberatungs- und Gewaltschutzsystem ist für alle Frauen da – für die hier geborenen wie für die zugewanderten bzw. geflüchteten.“
Um die Sprachbarrieren in den Beratungsstellen, Frauenhäusern und Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu überwinden, hat Niedersachsen auf Initiative von Ministerin Rundt als erstes Bundesland im Januar 2016 das Projekt „Worte helfen Frauen“ ins Leben gerufen. Es ermöglicht den Beratungsstellen, Honorare für Übersetzerinnen und Übersetzer abzurechnen. Bis Mitte Dezember 2016 gab es 766 Beratungen mit Übersetzungshilfen in 120 Einrichtungen.
Bislang konnten lediglich vom Land geförderte Gewaltberatungsstellen sowie anerkannte Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Aufwandentschädigungen für die Übersetzungen einreichen. In diesem Jahr wird das Projekt auf alle niedersächsischen Beratungseinrichtungen ausgeweitet, die zu frauenspezifischen Belangen beraten.
Das Niedersächsische Frauenministerium fördert das Projekt jährlich mit 300.000 Euro. Aktuell wurde es um zwei Jahre bis Ende 2018 verlängert.
Bessere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
Als Frauenministerin ist es das erklärte Ziel von Cornelia Rundt, die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter voranzutreiben.
So wurde für das Programm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) ein Förderschwerpunkt entwickelt. Er beinhaltet u.a. frauenspezifische fachliche Qualifizierungen in Verbindung mit Kinderbetreuung und persönlicher Begleitung.
Außerdem haben sich die Regionaldirektionen der Agenturen für Arbeit, die Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft, der Niedersächsische Flüchtlingsrat, Projektträger und der Landesfrauenrat stärker vernetzt, um Frauen den Weg in den Arbeitsmarkt zu ebnen.
Mehr Arbeitschancen für zugewanderte Frauen
Studien zufolge möchten drei Viertel der zugewanderten Frauen gerne arbeiten. Deshalb unterstützt die Landesregierung verschiedene Maßnahmen, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt voranzutreiben. Frauen sollen zunächst einmal gleichberechtigt an allen Sprach- und Integrationsmaßnahmen teilhaben können.
„Jede geflüchtete Frau sollte erfahren, dass nach unserem Werteverständnis Frauen und Männer gleichermaßen zu jeder Art von Erwerbsarbeit befähigt und berechtigt sind. Unter Berücksichtigung der kulturell geprägten Rollenbilder und Lebensentwürfe bedarf es aber besonderer Konzepte, um gemeinsam mit den zugewanderten Frauen eine tragfähige berufliche Perspektive zu entwickeln“, erklärte Ministerin Rundt.
Als eine der Maßnahmen unterstützt das Niedersächsische Frauenministerium acht Projektträger des Programms „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“ ab diesem Januar für ihren Sonderschwerpunkt zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen.
Die acht ausgewählten Koordinierungsstellen mit erweitertem Schwerpunkt „Geflüchtete Frauen“ sind: Region Hannover, Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen Nienburg, LK Vechta, LK Cuxhaven, Grone-Schulen Bremervörde, Werk-statt-Schule Northeim, feffa e.V. Lüneburg und Weserbergland Hameln. Sie erhalten jeweils 70.000 Euro zusätzlich. Das Förderprogramm läuft über zwei Jahre.
Start des neuen Aktionsprogramms „GleichbeRECHTigt Leben – unsere Werte, unser Recht“
Auch in diesem Jahr startet das Niedersächsische Gleichstellungsministerium ein neues Aktionsprogramm. Das Programm „GleichbeRECHTigt Leben – unsere Werte, unser Recht“ bündelt verschiedene Maßnahmen; die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten werden sie in ca. 30 bis 40 Kommunen in ganz Niedersachsen jährlich durchführen.
Das Programm umfasst drei Angebotsschwerpunkte:
- Der „Leitfaden zum Nein-Sagen“ soll Frauen und Mädchen darin bestärken, dass sie gleiche Rechte haben und sie ein eigenständiges Leben – privat wie beruflich – führen können.
- Zugewanderte sollen in alltagspraktischen Belangen unterstützt werden. Hierzu wird es Vorträge, Infoveranstaltungen und thematische Foren mit unterschiedlichen Schwerpunkten geben, die sich aber immer auf gleichstellungspolitische Fragen konzentrieren.
- Das dritte Angebot beinhaltet Informationen für Beschäftigte, die bereits über interkulturelle Erfahrung verfügen und sich zur Verstätigung der Gleichstellung von Frau und Mann auch in Zeiten der Zuwanderung „Genderwissen“ aneignen möchten.