Doris Schröder-Köpf: Gesicht zeigen gehört zur kulturellen Identität des Landes

Den Antrag einer Muslimin, im Unterricht am Abendgymnasium Sophie Scholl einen Gesichtsschleier tragen zu dürfen, hat das Verwaltungsgerichts Osnabrück am 22.08.2016 abgelehnt. Hierzu erklärt die niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf:


„Ich habe Verständnis für die Haltung der Schule und die Entscheidung des Gerichts. In unserem Land gehört es einfach zur kulturellen Identität, sein Gesicht zu zeigen, wovon viele Redewendungen handeln, zum Beispiel die vom „offenem Visier“.

Dennoch kann die Gesellschaft kein Interesse daran haben, eine bildungshungrige junge Frau generell vom Erlangen der Hochschulreife fernzuhalten. Ich hoffe, dass sie über andere Wege zum Abitur, die eventuell von zu Hause aus möglich sind, informiert wurde. Ein Schulabschluss, gar das Abitur, sind auch ein Schlüssel zur Teilhabe und Emanzipation.“

 

 

 

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