Integrationspauschale des Bundes – Landesregierung beschließt Sprachförderoffensive für Flüchtlinge

Niedersachsen erhält in diesem und in den kommenden zwei Jahren zusätzlich jeweils rund 190 Millionen Euro aus der zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin Anfang Juli vereinbarten Integrationspauschale.


Jeweils 70 Millionen Euro hiervon wurden bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 für Flüchtlingsausgaben veranschlagt, insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie für Sprachförderung. 

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 02.08.2016 in Hannover beschlossen, dass die darüber hinausgehenden Mittel von jeweils rund 120 Millionen Euro für 2017 und 2018 weitgehend für Integrationsmaßnahmen durch Sprachförderung zur Verfügung gestellt werden sollen. Mit jeweils rund 60 Millionen Euro werden in 2017 und 2018 zusätzliche Integrations- und Sprachfördermaßnahmen insbesondere für Flüchtlingskinder in Kindertagesstätten finanziert.

Jeweils weitere 30 Millionen Euro werden in den kommenden beiden Jahren für Sprachfördermaßnahmen für erwachsene Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Die konkrete Verwendung der Mittel wird derzeit in den zuständigen Ressorts erarbeitet. 

Um auf unvorhersehbare Entwicklungen und Mehrausgaben zur Bewältigung der Flüchtlingssituation vorbereitet zu sein, hat die Niedersächsische Landesregierung darüber hinaus beschlossen, mit jeweils weiteren 30 Millionen Euro in 2017 und 2018 die bisher vorgesehenen Ansätze zu verdoppeln. 

Damit belaufen sich die Ausgaben des Landes für Asylbewerber und Flüchtlinge in den Jahren 2016 bis 2018 auf insgesamt rund 4,9 Milliarden Euro (2016: 1,914 Milliarden Euro; 2017: 1,530 Milliarden Euro und 2018: 1,407 Milliarden Euro).

Vom Bund erhält das Land in dieser Zeit rund 1,3 Milliarden und damit weniger als ein Drittel. 

An die niedersächsischen Kommunen zahlt das Land in diesem Zusammenhang über

2,5 Milliarden Euro (2016: 1,044 Milliarden Euro; 2017: 779 Millionen Euro und 2018:

702 Millionen Euro) – und damit deutlich mehr, als es vom Bund erhält. 

Weiterhin erhalten die niedersächsischen Kommunen die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel zur Finanzierung flüchtlingsbedingter Kosten der Unterkunft (KdU) von rund 84 Millionen Euro in 2017 und 121 Millionen Euro in 2018. 

Als weitere Folge der Einigung zwischen den Ländern und des Bundes hat die Niedersächsische Landesregierung beschlossen, dass die zusätzlichen Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in 2017 und 2018 jeweils in Höhe von rund

46,6 Millionen Euro in den Wohnraumförderfonds Niedersachsen fließen werden.

Damit stehen für die beiden Jahre dann insgesamt rund 250 Millionen Euro bereit. 

Der Niedersächsische Landtag wird hierüber im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 beraten. Hierzu wird ihm eine sogenannte Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt.

 

 

Skip to content