Wort der Landessynode zur Religionsfreiheit und religiösen Pluralität verabschiedet

Hiermit möchten wir Sie auf die Pressemitteilung der Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 26.05.2016 aufmerksam machen.


Die 25. Landessynode hat während ihrer VI. Tagung am 26. Mai 2016 ein Wort der Landessynode mit folgendem Wortlaut verabschiedet:

Religionsfreiheit garantieren und religiöse Pluralität leben

Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers verfolgt mit großer Sorge die aktuelle öffentliche Auseinandersetzung über die Religionsfreiheit und die religiöse Pluralität in unserer Gesellschaft am Beispiel des Islam und der muslimischen Religionsgemeinschaften. Hierzu stellen wir als Landessynode fest:

1.      Die Pluralität der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist wesentliches Kennzeichen unserer Gesellschaft. Als evangelische Christen und Christinnen gewinnen wir unsere religiöse Identität aus den eigenen Glaubensüberzeugungen und nicht aus der Abgrenzung gegenüber anderen Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen. Der auf die biblische Botschaft gegründete Glaube an Jesus Christus macht uns frei für einen von Wertschätzung gekennzeichneten Dialog und einen toleranten Umgang mit Andersglaubenden und Andersdenkenden. Die Gewissheit im Glauben an Jesus Christus schließt für uns auch das Bewusstsein dafür ein, dass Gottes Möglichkeiten, sich den Menschen bekannt zu machen, keine Grenzen haben.

2.      Die Landessynode tritt entschieden ein für die Unverletzlichkeit der in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verankerten Freiheit des Glaubens, des Gewissens sowie des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dies gilt für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die die Freiheit auf der Basis der Menschen- und Grundrechte sowie im Rahmen der liberalen Rechts- und Verfassungsordnung, zu der auch die grundlegende Trennung von Religion und Staat gehört, wahrnehmen und leben. Die Landessynode wendet sich gegen Bestrebungen, die die Religionsfreiheit für die Menschen muslimischen Glaubens in unserem Land grundsätzlich eingrenzen wollen und gegen Absichten, eine andere Religion pauschal abzuwerten und für grundgesetzwidrig zu erklären.

3.      Die Landessynode widerspricht dem Versuch, aus politischem Kalkül religiöse Glaubens- und Wissensbestände aus der gesellschaftlichen Öffentlichkeit zu verdrängen und nimmt diese hiergegen in Schutz. Sie erinnert daran, dass unsere insbesondere durch das Christentum und das Judentum sowie die Aufklärung geprägte kulturelle Lebenswelt ein unentbehrliches Grundgerüst unserer Gesellschaft und der sie tragenden Grundüberzeugungen darstellt. Die öffentliche Anerkennung religiöser Glaubens- und Wissensbestände stärkt immer auch die Voraussetzungen des freiheitlich und religiös neutralen Verfassungsstaates.

4.      Die Landessynode distanziert sich konsequent von jeglicher Form der religiösen Intoleranz, des religiösen Fundamentalismus und der religiös begründeten Gewalt. Diese stehen der Liebe Gottes zu den Menschen und der Botschaft Jesu Christi von der Nächsten- und Feindesliebe diametral entgegen. Sie missachten und zerstören das freiheitliche Wertesystem der Menschen- und Grundrechte sowie das auf Recht, Demokratie und friedliches Zusammenleben der Menschen angelegte Selbstverständnis unserer Gesellschaft. Hier endet für die Landessynode das Recht auf Religions-freiheit und beginnt für sie die kompromisslose theologische, kirchenpolitische und rechtstaatliche Auseinandersetzung. Religionsfreiheit kann nur gewährleistet werden, wenn nicht nur der eigene Glaube, sondern auch der Glaube des Anderen, auch die Anschauung des nicht Glaubenden, geachtet wird.

5.      Die Landessynode stellt fest, dass die Kirchen in heutiger Zeit ihren Öffentlichkeits-auftrag und ihr zivilgesellschaftliches Engagement in wohlwollender Kooperation mit dem weltanschaulich neutralen Staat wahrnehmen können. Sie begrüßt es, wenn diese Kooperation nicht nur den christlichen und jüdischen, sondern auch den muslimischen Religionsgemeinschaften ermöglicht wird. Insoweit unterstützt die Landessynode die Bemühungen des Landes, mit den muslimischen Religionsgemeinschaften Verträge abzuschließen, in denen deren Rechte und Pflichten festgehalten werden, und bittet die Parteien des niedersächsischen Landtages um Zustimmung zu solchen Verträgen. Dies schließt notwendige Veränderungen und Ergänzungen bei den bisher bekannten Vertragsentwürfen, wie sie insbesondere auch in der Stellungnahme der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen vom 19. Februar 2016 erbeten worden sind, ein.

6.      Vielfältige Informationen und Hilfestellungen für den Dialog mit den Muslimen und Menschen anderer Religionsgemeinschaften sind den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden seitens der Landeskirche bereits zur Verfügung gestellt worden. Die Landessynode spricht sich dafür aus, den Dialog mit den Menschen muslimischen Glaubens und mit den muslimischen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen auf allen kirchlichen Ebenen zu intensivieren und zu vertiefen. Hierbei sollten insbesondere Fragen zu den Grundlagen der Religion und Ethik, zum theologischen Umgang mit den religiösen Schriften und zur Hermeneutik, zum Verhältnis von Religion und Recht, zur Gleichstellung von Mann und Frau, zur Lebensführung in unserer Zeit, zur theologischen und religionspädagogischen Ausbildung sowie zum gemeinsamen Widerstehen gegenüber religiöser Intoleranz, religiösem Fundamentalismus und religiös motivierter Gewalt in den Mittelpunkt gestellt werden.

7.      Die Landessynode wendet sich auch an die Öffentlichkeit sowie die politisch Verantwortlichen in Niedersachsen mit der Bitte, sich für den uneingeschränkten Erhalt der Religionsfreiheit einzusetzen, soweit diese im Rahmen der Menschen- und Grundrechte und der liberalen Rechts- und Verfassungsordnung wahrgenommen wird. Dies schließt einen aufklärenden, auch kritischen Diskurs über den muslimischen Glauben und der mit ihm verbundenen kulturellen Prägungen ein. Die Landessynode bittet zugleich, die zunehmende religiöse und weltanschauliche Pluralisierung auch als Chance zur Integration von Migranten zu verstehen, die in unserem Land auf Dauer Aufenthalt erhalten und eingebürgert werden.

8.      Die Landessynode wendet sich auch an die Öffentlichkeit sowie die politisch Verantwortlichen in Deutschland mit der Bitte, sich international für den uneingeschränkten Erhalt der Religionsfreiheit einzusetzen.

Informationen zur aktuellen Tagung der Landessynode: http://synode.landeskirche-hannovers.de

 

 

 

 

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