„Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ offiziell gestartet

Zum 21. Mai 2016 ist die „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ offiziell gestartet. In den kommenden Monaten werden die Inhalte der Internetseite ausgebaut.

Es wurde auch ein erster Internetauftritt freigeschaltet:http://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/

Ein Schwerpunkt wird sein, EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Familienangehörigen durch Beratung und Information zu unterstützen.

Gemäß der Richtlinie soll die Unterstützung in folgenden Bereichen erfolgen:

  • Zugang zur Beschäftigung
  • Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
  • Zugang zu sozialen und steuerlichen Vergünstigungen
  • Zugang zur beruflicher Bildung
  • Zugang zu Wohnraum
  • Zugang zu schulischer Bildung und Berufsbildung für Kinder der EU-Arbeitnehmer
  • Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und Wählbarkeit der Arbeitnehmervertretung
  • Hilfe durch die Arbeitsämter

Die Unterstützung soll auch durch Verweisberatung auf Beratungs- und Informationsangebote geschehen, die auf Landes- und kommunaler Ebene existieren.

Richtlinie:

 

 

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