Abschlusserklärung der Integrationsbeauftragten der Bundeskonferenz

Bitte beachten Sie die Abschlusserklärung der Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen vom 19.04.2016:


Die kommunalen Integrationsbeauftragten begrüßen, dass Flüchtlinge Zielgruppe von Integration auf allen Ebenen geworden sind. In diesem Zusammenhang ist ein Integrationsgesetz ein richtiger Schritt in Richtung einer integrationspolitischen Gesamtstrategie. Aus Sicht der Beauftragten ist es wichtig, dass das Integrationsgesetz seinem Namen gerecht wird und alle zugewanderten Gruppen sowie alle Bereiche von Integration mit einbezieht. Alle Handlungsfelder von Integration – von der frühkindlichen Bildung bis zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe – finden vor Ort in den Kommunen statt und werden in den Städten und Gemeinden umgesetzt. Wenn Integration der neu Zugewanderten im Sinne des Förderns und Forderns verpflichtend werden soll, dann muss auch die Steuerung dieser Integration eine verpflichtende Aufgabe werden. Wir benötigen keine Parallelstrukturen für die Integration von Flüchtlingen und anderen Teilgruppen, sondern bedarfsgerechte Maßnahmen und Strukturen für alle Zugewanderten. Dabei gilt es die langjährige Expertise und Erfahrung der kommunalen Integrationsbeauftragten zu nutzen.

Internet: www.integrationsbeauftragte.de

Postanschrift: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 11012 Berlin

 

 

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