Diskriminierung an der Diskothekentür soll unterbunden werden: Kabinett verabschiedet Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes

Mit einer Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) will die Landesregierung gegen Diskriminierung an der Diskotür vorgehen. Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Nach bereits erfolgter Verbandsbeteiligung kann er nun in die parlamentarische Beratung gehen. Konkret soll das NGastG um einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erweitert werden. Ziel ist es, eine staatliche Handhabe gegen Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder Religion in Diskotheken zu schaffen.

thumbnail of 216 Antidiskriminierung_GaststättengesetzWirtschaftsminister Olaf Lies erklärte zu dem Vorhaben:

„Es kommt leider immer noch vor, dass Menschen der Zutritt besonders zu Diskotheken verweigert wird, und das allein wegen ihrer ethnischen Herkunft oder einer vermuteten Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgruppen. Bisher können abgewiesene Diskothekenbesucher nur zivilrechtlich gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen. Sie tragen dabei allein das Prozessrisiko. Wir wollen erreichen, dass künftig Behörden wirksam auf diese Form der Diskriminierung reagieren können und wollen deshalb einen neuen Ordnungswidrigkeitentatbestand schaffen. Diese Form der Diskriminierung kann dann mit Geldbußen bis 10.000 Euro geahndet werden. Vor dem Hintergrund der Willkommenskultur in unserem Land hoffe ich, dass unser Gesetzentwurf eine breite Mehrheit im niedersächsischen Landtag findet.“

 

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