Mehr Personal und Geld für die Flüchtlingsversorgung in Niedersachsen – Zweiter Nachtragshaushalt für 2015 sieht Aufstockungen in unterschiedlichen Bereichen vor

Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen nach Europa, Deutschland und Nieder-sachsen hat die niedersächsische Landesregierung entschieden, dem Parlament einen zweiten Nachtragshaushalt 2015 vorzuschlagen und darin zusätzlich rund 300 Millionen Euro bereitzustellen.

thumbnail of 130-NachtragshaushaltDie Lage in den Krisengebieten im Nahen Osten, Asien und Afrika ist nach wie vor kritisch, die Menschen fliehen zu tausenden vor Krieg und Verfolgung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechnet nach aktuellen Prognosen mit einem Zuzug von etwa 800.000 Flüchtlingen in 2015, im Jahr 2014 waren es rund 200.000 Flüchtlinge. Nach Niedersachsen kamen im Jahr 2014 rund 15.000 Flüchtlinge, die Prognose für das Gesamtjahr 2015 liegt aktuell bei 75.000 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die Flüchtlingszahlen sind insbesondere im Juli und August dieses Jahres besonders angestiegen, allein in den letzten Tagen nahm Deutschland dann erneut über 20.000 Menschen auf, rund 2.000 davon kamen nach Niedersachsen.

Die Steuereinnahmen entwickeln sich besser als bei der Steuerschätzung im Mai prognostiziert. Die Mehrausgaben in Höhe von rund 300 Millionen Euro werden ohne Erhöhung der geplanten Nettokreditaufnahme gegenfinanziert werden können.

Kernpunkt des zweiten Nachtragshaushalts soll – wie am (gestrigen) Montag bereits mitgeteilt – eine vorzeitige Abschlagszahlung der nach dem Gesetz bereits feststehenden Zahlung des Jahres 2016 an die Kommunen in Höhe von rund 180 Millionen Euro sein. Damit wird den Kommunen eine weitere Vorfinanzierung dieser Kosten erspart und eine erhebliche finanzielle Entlastung an dieser Stelle geschaffen. Flankiert werden soll dieser zentrale Punkt durch zahlreiche weitere Ausgabenerhöhungen:

  1. Niedersachsen hat derzeit knapp 6.000 offizielle Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. Dank der hervorragenden Vorbereitungen seitens des Innenministeriums, der Polizei und den Hilfsorganisationen aber ist es insbesondere in den letzten Tagen und Wochen gelungen, weitere Plätze für mehr als 11.000 Menschen in Notunterkünften zu schaffen. Die Vorbereitungen für weitere Kapazitäten laufen auf Hochtouren – dies geschieht in vorbildlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen. In dem geplanten Nachtragshaushalt sollen 30 Millionen Euro für den Ausbau von Erstaufnahmeeinrichtungen veranschlagt werden. Das Innenministerium bekommt außerdem zusätzliche Mittel für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen an landeseigenen Gebäuden, die der Flüchtlingsunterbringung dienen oder dafür vorgesehen sind. Die hierfür veranschlagten 40 Millionen Euro sollen in das Sondervermögen zur Sanierung der Infrastruktur fließen.
  2. Finanzmittel im Umfang von rund 700 zusätzlichen Stellen für die Förderung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen in Schulen sind im laufenden und kommenden Haushaltjahr für das Kultusministerium vorgesehen. Rund 10 Millionen Euro sollen im zweiten Nachtragshaushalt 2015 bereitgestellt werden, rund 40 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt 2016. Mit den zusätzlichen Ressourcen sollen zum einen Sprachfördermaßnahmen an öffentlichen allgemeinen und berufsbildenden Schulen erweitert und ausgebaut werden.

Die zu Beginn des Schuljahres bereits auf 300 erhöhte Zahl der Sprachlernklassen wird angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen um rund 250 auf ca. 550 Sprachlernklassen ansteigen. Insgesamt können so mehr als 8.800 Kinder und Jugendliche gleichzeitig auf den Regelunterricht vorbereitet werden.

Für weitere Fördermaßnahmen wie Sprachförderkurse, Sprachförderunterricht, Sprachförderkonzepte und vorschulische Sprachförderung soll der Umfang der Lehrerstunden um mindestens 7.500 Stunden erhöht werden. Dies entspricht rund 250 Stellen. Bis zu 20 Stellen davon sind vorgesehen, um eine Beschulung und Betreuung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen zu ermöglichen.

Zur Unterstützung der Lehrkräfte ist außerdem vorgesehen, mehr sozialpädagogische Fachkräfte für die schulische Sozialarbeit zur Integration junger Flüchtlinge vor allem an Ganztagsschulen einzusetzen (100 Stellen).

Die berufsbildenden Schulen sollen neben dem bereits bestehenden Berufsvorbereitungsjahr in der Sonderform als Sprachförderklasse die Möglichkeit erhalten, für Sprachanfängerinnen und -anfänger Integrationskurse (Sprach- und Integrationsprojekt „Sprint“) einzurichten. Auf diese Weise kann auch jungen Flüchtlingen unabhängig von der Schulpflicht (über 18 Jahre) eine Teilnahme ermöglicht werden. Dafür vorgesehen sind rund 100 zusätzliche Stellen.

  1. Sprachkompetenz ist ganz generell die wesentliche Drehschraube, um auch älteren Flüchtlingen rasch einen Weg in Ausbildung, Studium oder Beruf zu ebnen. Im Bereich der Erwachsenenbildung sollen zusätzliche Sprachkurse für erwachsene Flüchtlinge eingerichtet werden, dafür sind im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes weitere fünf Millionen Euro vorgesehen. Das Wissenschaftsministerium hat hierzu ein Förderprogramm erarbeitet, die vom Land geförderten Maßnahmen werden von den Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung durchgeführt. Sie stehen allen Flüchtlingen offen (ohne Zugangsvoraussetzungen) und sind unabhängig von ihrem aktuellen rechtlichen Status und Sprachniveau. Das Finanzvolumen entspricht etwa 120.000 Unterrichtsstunden. Im Rahmen der Kurse soll eine sozialpädagogische Betreuung und Begleitung gewährleistet werden. Es ist geplant, bis Ende 2016 ca. 40.000 Flüchtlinge zu erreichen. Die ersten Kurse werden bereits im Oktober 2015 beginnen. Zusätzlich werden Angebote gemacht, um Ehrenamtlichen ein Basiswissen für die Sprachvermittlung für Flüchtlinge zu vermitteln.
  1. Im Sozialetat sollen über den Nachtragshaushalt zusätzliche sechs Millionen Euro bereitgestellt werden – fünf Millionen Euro für die Flüchtlingssozialarbeit und eine Million Euro für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe, insbesondere für die Sprachförderung durch Ehrenamtliche.

Damit Flüchtlinge wirklich bei uns ankommen, brauchen sie Hilfe z. B. bei der Wohnungssuche, bei der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung, bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder bezüglich des Schulbesuchs ihrer Kinder. Die zusätzlichen fünf Millionen Euro für Flüchtlingssozialarbeit und Migrationsberatungsstellen sollen hier für eine deutliche Verbesserung sorgen. Der Ausbau des Beratungsangebots wird in enger Zusammenarbeit mit Verbänden, Vereinen und kirchlichen Einrichtungen erfolgen, die bereits in der Beratung erfolgreich tätig sind.

Eine Million Euro stehen für einen Sonderfonds für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe bereit. Damit sollen gezielt die vielen Menschen unterstützt werden, die sich bereits in Kirchengemeinden und Flüchtlingsinitiativen für Flüchtlinge engagieren. Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sollen beispielsweise möglichst weitgehend mit den notwendigen Arbeitsmaterialien ausgestattet werden können, außerdem sollen etwa Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten übernommen werden.

Auch an dieser Stelle spricht die Landesregierung erneut ihren großen Respekt und außerordentlichen Dank all denjenigen aus, die die zu uns kommenden Flüchtlinge ehrenamtlich unterstützen. Die Menschen in Niedersachsen erfüllen die Willkommenskultur in eindrucksvoller Weise mit Leben.

  1. Nachdem mit dem ersten Nachtragshaushalt 14 zusätzliche Stellen für die Verwaltungsgerichte eingerichtet wurden, sollen jetzt im Wege des Nachtragshaushalts noch im Jahr 2015 zehn weitere Stellen für Familienrichterinnen und -richter zur Bewältigung der steigenden Zahl von Vormundschaftsverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bereitgestellt werden. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die ohne ihre Familien nach Europa kommen, ist in Niedersachsen zuletzt deutlich angestiegen: Waren es im Jahr 2014 noch 594, stieg die Zahl in 2015 bis Ende Mai schon auf 670, für das Jahr 2016 erwarten wir etwa 2200 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge allein in Niedersachsen.

Die Betroffenen sind regelmäßig einsam und traumatisiert. Ihnen wird umgehend ein Vormund bestellt, der anstelle der Eltern das Sorgerecht ausüben kann. Dazu zählt auch die Hilfestellung bei allen asyl- und ausländerrechtlichen Fragen. Die Koordination dieser Verfahren und die Inobhutnahme sind zentrale Aufgabe der Jugendämter. Für die Bestellung eines Vormundes – gleich ob Einzelvormund, Vereins- oder Amtsvormundschaft – ist das Familiengericht zuständig.

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