Nachtragshaushalt: Landesregierung entlastet Kommunen weiter bei der Aufnahme von Flüchtlingen

Die niedersächsische Landesregierung hat am 23.06. be­schlossen, mithilfe eines Nachtragshaushaltsgesetzes die Konsequenzen aus den gestiegenen Flüchtlingszahlen sowie den Entwicklungen im Bildungsbereich zu ziehen.

Die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen stellt Kommunen und Land Niedersach­sen vor große Herausforderungen. Ein Bündel von Maßnahmen soll die Kommunen dabei entlasten. Mit einer Soforthilfe des Landes in Höhe von 40 Millionen Euro und der Verdoppe­lung der pauschalen Hilfe des Bundes, der seine für 2016 geplanten Hilfen auf das laufende Jahr vorziehen wird, werden die Kommunen mit insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. Niedersachsen trägt nicht nur die eigene Soforthilfe, sondern letztlich auch die Hälfte der Bundesmittel.

Lesen Sie die Pressemitteilungen der niedersächsischen Staatskanzlei jeweils vom 23.06. hier und hier.

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