Anerkennung als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler: Deniz Kurku begrüßt Abkehr von restriktiver Entscheidungspraxis

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 15.3.2023 im Bundestag angekündigt, die gesetzlich festgelegten Hürden für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die unter anderem aus der Ukraine und aus Russland nach Deutschland kommen wollen, zu senken. Auf Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Januar 2021 hat das für die Aufnahme zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) eine restriktive Entscheidungspraxis angewandt. In der Folge wurde Antragstellenden, die ihre „Hinwendung zum deutschen Volkstum“ nicht ausreichend belegen konnten, der Spätaussiedlerstatus verwehrt. Die Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen, Natalie Pawlik, hatte sich bereits im Februar für Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes ausgesprochen.

Der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, setzt sich für die Anliegen der Heimatvertriebenen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Niedersachsen ein. Er begrüßt Ministerin Faesers Ankündigung, die gesetzliche Grundlage für ein flexibleres Entscheidungsverfahren schaffen zu wollen. Es sei wichtig, dass die Bundesrepublik seiner Verantwortung gegenüber deutsch-stämmigen Menschen aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion weiterhin nachkommt: „Durch die Vielzahl abgelehnter Anträge sind bei den Betroffenen große Ängste und Enttäuschungen entstanden. Dabei sehen sich viele von ihnen gezwungen, den Wirren des russischen Angriffskrieges zu entkommen und in Deutschland Zuflucht zu finden. Deshalb unterstützte ich die Bemühungen des Bundesinnenministeriums, eine realitätsnahe Lösung im Sinne der schutzsuchenden Menschen zu finden“, so Kurku.

Hintergrund:

Für die Anerkennung als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler müssen antragstellende Personen nach den Vorgaben des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ihre deutsche Abstammung, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum in ihren Herkunftsgebieten sowie deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Im Falle der Anerkennung erhalten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses Privileg dient der Kompensation für die Kriegsfolgen, die deutsche Volkszugehörige in der ehemaligen Sowjetunion erleiden mussten.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Webseite des BVA.

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