Erklärung der Landesbeauftragten zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni 2015

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Erklärung der Landesbeauftragten zum Thema Flucht und Vertreibung (zum PDF-Download bitte auf das Dokument klicken)

Nach dem Zweiten Weltkrieg waren insbesondere in Europa Millionen Menschen auf der Flucht oder sie wurden aus ihrer Heimat vertrieben. Trotz der gesellschaftlich und wirtschaftlich schwierigen Bedingungen der Nachkriegszeit haben viele Flüchtlinge in Niedersachsen eine neue Heimat gefunden.


Die Eingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen, ihre Beiträge zum Wiederaufbau Niedersachsens, ihr Wille zur Versöhnung und ihre Beiträge zur Verständigungspolitik haben unser Land bereichert und unseren Blick für das Unrecht von Vertreibungen geschärft.

Wir möchten mit diesem Tag an das Schicksal der Betroffenen und deren Angehörigen erinnern. Der Gedenktag ist ein sichtbares Zeichen für mehr Völkerverständigung und gegen das Vergessen. Gerade die aktuellen nahezu weltweiten Flüchtlingsentwicklungen zeigen, dass das Thema nichts von seiner Aktualität verloren hat.

Hintergrund:
Die Bundesregierung begeht am 20. Juni 2015 erstmals den (am 27. August 2014 beschlossenen) „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“. Mit dem 20. Juni knüpft die Bundesregierung an den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen an und erweitert das Flüchtlingsgedenken um das Schicksal der Vertriebenen.

 

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