Der Niedersächsische Flüchtlingsrat und die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, fordern eine Gleichbehandlung von allen Geflüchteten.

Auf Einladung des Niedersächsischen Flüchtlingsrat fand am 17.06.2022 eine Pressekonferenz in den Räumen der Landespressekonferenz im Niedersächsischen Landtag statt. 

Durch die Umsetzung der Massenzustrom-Richtlinie wird Geflüchteten aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG gewährt. Hierdurch wird ihnen unter anderem das Recht auf Arbeit zugesprochen. Anderen Geflüchteten steht dieses Recht nicht immer zu. Dies ist nur ein Beispiel von mehreren, wo rechtlich unterschieden wird. 

„Wir brauchen Chancengleichheit. Es darf keine Unterschiede zwischen Geflüchteten geben. Insofern ist hier die Bundesebene gefordert, schnellstmöglich nachzubessern, “ so die Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe.

 

Skip to content