Weil und Schröder-Köpf wünschen allen Musliminnen und Muslimen einen gesegneten und friedvollen Fastenmonat

In diesem Jahr beginnt das Fasten im neunten Monat Ramadan am 3. April und endet am 1. Mai 2022. Danach beginnt das dreitägige Fest „Eid al-Fitr“, auch Ramadan oder Zuckerfest genannt, das den feierlichen Abschluss des Fastens markiert.

Ministerpräsident Stephan Weil und die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf senden allen Musliminnen und Muslimen in Niedersachsen ihre herzlichen Grüße und wünschen ihnen einen gesegneten und friedvollen Fastenmonat.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Der Ramadan hat wie andere religiöse Feste und Traditionen seit vielen Jahren einen festen Platz in Niedersachsen. Unseren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich eine besinnliche Zeit während des nun beginnenden Fastenmonats. Angesichts der aktuellen Krisen gewinnt der Zusammenhalt in der Familie, im Freundeskreis und der Gesellschaft sowie das friedliche Zusammenleben noch stärker an Bedeutung. In diesem Jahr sind wieder mehr Begegnungen möglich – lassen Sie uns aber alle gemeinsam weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll sein, um vor allem ältere Menschen vor einer schweren Erkrankung durch das Coronavirus zu schützen.“

Auch die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, richtet ihre Wünsche an alle Musliminnen und Muslime in Niedersachsen:

„Innere Einkehr und Zusammenhalt spielen in diesen bewegten Zeiten eine wichtige Rolle. Genau dafür steht auch der Ramadan. Der Fastenmonat ist immer auch eine Zeit der Fürsorge für ältere und schwächere Menschen und hat somit einen sehr solidarischen und sozialen Charakter. Lassen Sie uns alle weiterhin aufeinander Acht geben und die Vielfalt unserer religiösen Bräuche und Traditionen in Niedersachsen wertschätzen. Denn nichts verbindet uns mehr als Verständnis und gegenseitige Anteilnahme.“

Am 20. April 2022 empfängt der Ministerpräsident in Anwesenheit der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe im Gästehaus der Landesregierung ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter der Religionsgemeinschaften, um mit diesen den Fastenmonat Ramadan feierlich zu begehen.

Hintergrund:

Nach islamischer Überlieferung wurde im Fastenmonat Ramadan der Koran, das heilige Buch der Muslime, verkündet. Das Fasten im Fastenmonat Ramadan ist eine der fünf Säulen/Pflichten des Islam und endet mit einem dreitägigen Fest, das „Eid il-Fitr beziehungsweise Zuckerfest“ genannt wird. Das tägliche Fasten zuvor verpflichtet die Gläubigen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auf Nahrungsverzicht. Sie sollen sich ganz der inneren Einkehr hingeben, dadurch Gott, sich selbst und den Mitmenschen näherkommen. Während des anschließenden Festes werden Süßigkeiten verteilt und Segenswünsche ausgesprochen. Das Süße im Mund soll das Ende von Kummer und Leid und die Wiederherstellung einer harmonischen Ordnung symbolisieren. In Niedersachsen leben circa 250.000 bis 300.000 Menschen muslimischen Glaubens verschiedener Herkunft, Ausrichtung und Tradition.

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