Landesbeauftragte äußert sich zu Geflüchteten aus der Ukraine

Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, äußert:

„In Niedersachsen werden alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen gleichbehandelt. Unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer Herkunft, unterstützen wir die Menschen bei ihrem Ankommen und sehen die Hilfsbedürftigkeit aller. Die Erfahrungen und die aufgebauten Strukturen seit den Jahren 2015/2016 helfen hierbei immens. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir stark davon profitieren, dass wir die Integrationsmittel nach dem Wegfall der Bundesmittel nicht gekürzt haben sondern kompensieren. Diese wurden im Nachgang zu den Jahren 2015/2016 gewährt und sind nun eingestellt worden. Auch Institutionen wie das „Netzwerk für Traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen“ haben wir stetig gefördert, auch diese Form der Unterstützung werden sicherlich viele der Geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer benötigen.  

Aktuell wissen wir nicht, wie viele Menschen aus der Ukraine schon hier sind. Es gibt viele private Initiativen, die nicht in offiziellen Statistiken auftauchen. Wir brauchen aber einen Überblick, welche Unterstützung wo gebraucht wird, um den Schutz und die Versorgung dieser Menschen sicherzustellen – in den Kitas, in den Schulen und bei den Ärzten. Die Menschen aus der Ukraine sollen daher, sich bei den Ausländerbehörden melden und ins Asylverfahren gehen. Die Menschen müssen keine Angst davor haben. Sie sind legal hier, keiner wird in die Ukraine abgeschoben. Zudem könnte das heutige Treffen der EU-Innenminister dazu führen, dass die sogenannte Vertriebenen-Richtlinie (Massenzustroms-Richtlinie) zeitnah In Kraft tritt. Dies würde dazu führen, dass wir § 24 Aufenthaltsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland anwenden, und die Geflüchteten schnell und unbürokratisch aufnehmen können. Ein Vorgehen, das sehr begrüßenswert wäre.“

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