Zugang zu Integrationskursen für afghanische Asylbewerberinnen und Asylbewerber

Zusätzlich zu Asylbewerbenden aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea und Somalia können ab dem 17.01.2022 auch Asylbewerbende aus Afghanistan einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs gem. § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a AufenthG stellen.

Unabhängig davon haben ehemalige afghanische Ortskräfte oder besonders gefährdete Personen, die aufgrund einer Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, bereits jetzt Zugang zum Integrationskurs.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAMF. https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AsylbewerberGeduldete/asylbewerbergeduldete.html?nn=282656

Laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) laufen aktuell bundesweit rund 10.000 Integrationskurse mit etwas 130.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern – davon 10.000 aus Afghanistan. Durch die Einstufung Afghanistans als Herkunftsland mit „guter Bleibeperspektive“ können Asylsuchende bereits während des laufenden Verfahrens an den Kursen teilnehmen.

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