Zusätzlich zu Asylbewerbenden aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea und Somalia können ab dem 17.01.2022 auch Asylbewerbende aus Afghanistan einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs gem. § 44 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1a AufenthG stellen.
Unabhängig davon haben ehemalige afghanische Ortskräfte oder besonders gefährdete Personen, die aufgrund einer Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, bereits jetzt Zugang zum Integrationskurs.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAMF. https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AsylbewerberGeduldete/asylbewerbergeduldete.html?nn=282656
Laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) laufen aktuell bundesweit rund 10.000 Integrationskurse mit etwas 130.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern – davon 10.000 aus Afghanistan. Durch die Einstufung Afghanistans als Herkunftsland mit „guter Bleibeperspektive“ können Asylsuchende bereits während des laufenden Verfahrens an den Kursen teilnehmen.