Tätigkeitsbericht 2019/2020 der Niedersächsischen Härtefallkommission veröffentlicht

Seit dem Jahr 2006 prüft die Härtefallkommission des Landes Niedersachsen in Einzelfällen das Vorliegen dringender persönlicher oder humanitärer Gründe, die ausnahmsweise den weiteren Aufenthalt in Deutschland für ansonsten ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer ermöglichen.

Wie der aktuelle Tätigkeitsbericht darlegt, wurden im Jahr 2019 insgesamt 713 Eingaben bei der Kommission eingereicht, von denen nach eingehender Prüfung 141 Eingaben beraten wurden. In 96 Einzelfällen sprach sich die unabhängige Kommission aufgrund humanitärer und persönlicher Gründe für eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik aus. Dies hatte zur Folge, dass 217 Personen die Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland erhielten. Die Zahl der 2020 eingereichten Eingaben bewegte sich mit insgesamt 711 auf dem Vorjahresniveau. Dabei konnten 89 Eingaben beraten werden; in 65 Einzelfällen sprach die Kommission sich für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aus. 119 Personen erhielten hierdurch die Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland.

Ausführliche Informationen zur Funktion und Arbeit der Härtefallkommission erhalten Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.

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