Anerkennung als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler: Deniz Kurku begrüßt Abkehr von restriktiver Entscheidungspraxis

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat am 15.3.2023 im Bundestag angekündigt, die gesetzlich festgelegten Hürden für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die unter anderem aus der Ukraine und aus Russland nach Deutschland kommen wollen, zu senken. Auf Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Januar 2021 hat das für die Aufnahme zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) eine restriktive Entscheidungspraxis angewandt. In der Folge wurde Antragstellenden, die ihre „Hinwendung zum deutschen Volkstum“ nicht ausreichend belegen konnten, der Spätaussiedlerstatus verwehrt. Die Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen, Natalie Pawlik, hatte sich bereits im Februar für Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes ausgesprochen.

Der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku, setzt sich für die Anliegen der Heimatvertriebenen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in Niedersachsen ein. Er begrüßt Ministerin Faesers Ankündigung, die gesetzliche Grundlage für ein flexibleres Entscheidungsverfahren schaffen zu wollen. Es sei wichtig, dass die Bundesrepublik seiner Verantwortung gegenüber deutsch-stämmigen Menschen aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion weiterhin nachkommt: „Durch die Vielzahl abgelehnter Anträge sind bei den Betroffenen große Ängste und Enttäuschungen entstanden. Dabei sehen sich viele von ihnen gezwungen, den Wirren des russischen Angriffskrieges zu entkommen und in Deutschland Zuflucht zu finden. Deshalb unterstützte ich die Bemühungen des Bundesinnenministeriums, eine realitätsnahe Lösung im Sinne der schutzsuchenden Menschen zu finden“, so Kurku.

Hintergrund:

Für die Anerkennung als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler müssen antragstellende Personen nach den Vorgaben des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ihre deutsche Abstammung, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum in ihren Herkunftsgebieten sowie deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Im Falle der Anerkennung erhalten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieses Privileg dient der Kompensation für die Kriegsfolgen, die deutsche Volkszugehörige in der ehemaligen Sowjetunion erleiden mussten.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Webseite des BVA.

Das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen fördert zivilgesellschaftliche Träger mit bis zu 50.000 EUR

Das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen (L-DZ) ruft zivilgesellschaftliche gemeinnützige Träger auf, Projektanträge einzureichen, um Schwarze Menschen und Communities in Niedersachsen sichtbar zu machen und zu stärken. Dafür stellt das L-DZ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 50.000 Euro zur Umsetzung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der UN Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft zur Verfügung.

Gesucht werden Projektideen, die der Umsetzung von Maßnahmen gegen Anti-Schwarzen Rassismus, von Veranstaltungen und Dialog- und Begegnungsformaten sowie der Schaffung von Öffentlichkeitsarbeit dienen.

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Mit der Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen zur Stärkung von Schwarzen Menschen und Communities von Personen afrikanischer Herkunft setzt Niedersachsen im Schulterschluss mit dem Bund und den anderen Ländern ein wichtiges Zeichen, um Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz entgegenzuwirken. Besonders freut mich, dass die vielfältigen Communities selbst die Möglichkeit bekommen, auf ihre Belange und Bedarfe aufmerksam zu machen.“

Förderaufruf und Antragsformulare finden sich unter der Kategorie „Aktuelles“ auf der Website: www.ldz-niedersachsen.de

Der Aufruf richtet sich an gemeinnützige nichtstaatliche Organisationen aus Niedersachsen. Diese sollten Fachkenntnisse und einschlägige Erfahrung in der Arbeit mit Migrantenselbstorganisationen haben sowie über Expertise im Bereich der Bekämpfung des Anti-Schwarzen Rassismus und Netzwerke in die entsprechenden Communities verfügen. Vergleichbare Maßnahmen werden in den kommenden zwei Jahren auch in den anderen Bundesländern durch die jeweiligen Landes-Demokratiezentren gefördert.

Hintergrund:

Das L-DZ ist für die Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Niedersachsen zuständig. Es fördert und vernetzt zivilgesellschaftliche Beratungs-, Bildungs- und Monitoring-Angebote zur Förderung der demokratischen Kultur im Land und zur Prävention von Rechtsextremismus, religiös begründeter Radikalisierung, Antisemitismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Darüber hinaus hält das L-DZ Niedersachsen eigene Beratungs- und Bildungsangebote für Fachkräfte in Niedersachsen vor.

Mehr zur UN-Dekade unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/un-dekade-fuer-menschen-afrikanischer-herkunft-208160

Hinweis: Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 9.3.2023.

„Gute Nachbarschaft“: Land Niedersachsen vergibt Fördermittel für Projekte im Bereich Integration und Teilhabe

Ob Integration gelingt – oder scheitert – entscheidet sich oft dort, wo zugewanderte und alteingesessene Menschen zusammenleben: im Stadtviertel, in einem Dorf oder einer Nachbarschaft. Gute Gemeinwesenarbeit sorgt für die Aktivierung von Bewohnerinnen und Bewohner, ihr Zusammenleben mitzugestalten und nimmt deshalb eine wichtige Brückenfunktion zu echter Teilhabe ein. Darüber sprach Deniz Kurku mit der Geschäftsführung der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V., Johanna Klatt und Markus Kissling, am Dienstag in der Staatskanzlei. Dabei ging es auch um das Landesprogramm „Gute Nachbarschaft“, mit dem das Land Niedersachsen herausragende Projekte der Integration und Teilhabe fördert. Auch in diesem Jahr stehen drei Mio. Euro Fördergelder zur Verfügung, für die noch bis einschließlich 14.4.2023 Anträge eingereicht werden können (mehr Infos zum Wettbewerb gibt es weiter unten oder unter www.gwa-nds.de
Johanna Klatt und Markus Kissling stellen fest: „Die Krisen der jüngsten Vergangenheit – von erhöhter Fluchtzuwanderung bis hin zur Corona-Pandemie – konnten gerade in jenen Wohnquartieren relativ gut bewältigt werden, wo gute und integrative Strukturen der Gemeinwesenarbeit vorhanden sind.“ Angesichts der zahlreichen absehbaren Herausforderungen ergänzte Kurku, dass „diese Strukturen noch viel wichtiger werden, wenn wir ein funktionierendes, friedliches Zusammenleben in Niedersachsen weiterhin gewährleisten wollen.“ Diesem Bedarf, darin sind sich die Gesprächsteilnehmenden einig, müsse mittel- bis langfristig auch der zukünftige Umfang der Landesförderung gerecht werden.

 

Der Wettbewerb „Gute Nachbarschaft“ 2023 ist formal gestartet. Gesucht werden innovative Projekte zur Förderung der Integration und der Teilhabe in Gebieten mit besonderen sozialen, demografischen sowie integrativen Herausforderungen.

So genannte „benachteiligte Wohngebiete“ unterliegen nicht nur besonderen Problemlagen. Sie erfüllen oft auch die wichtige Funktion als „Ankunftsorte” sowohl für Geflüchtete als auch für Deutsche und Menschen aus unterschiedlichen Zuwanderungsgenerationen.

Bewerben Sie sich mit einer inhaltlichen Projektdarstellung direkt online auf www.gwa-nds.de!

Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 14.04.2023. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Juni 2023 durch eine unabhängige Jury.

Ausführliche Informationen zum Wettbewerb und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter: https://www.gwa-nds.de/blog/auslobung-wettbewerb-gute-nachbarschaft-2023-veroeffentlicht