Heimatvertriebene

Als Heimatvertriebene werden deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige bezeichnet, die als Folge des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat östlich der Oder-Neiße-Linie oder in den ost- und südosteuropäischen Staaten verlassen mussten. Mehrere Millionen Menschen fanden eine neue Heimat in der späteren Bundesrepublik Deutschland. Im Notstand der Nachkriegszeit stellte dies sowohl Vertriebene als auch Einheimische vor große Herausforderungen, die aber gemeinsam Stück für Stück angegangen wurden. Der Wiederaufbau Deutschlands ist eine Erfolgsgeschichte, an der die Heimatvertriebenen maßgeblichen Anteil haben.

In das Flächenland Niedersachsen kamen vergleichsweise viele Heimatvertriebe, ihr Anteil betrug in der Nachkriegszeit 27 Prozent der niedersächsischen Bevölkerung – darunter waren unter anderem viele Menschen aus Schlesien. Als Zeichen der Verbundenheit übernahm das Land Niedersachsen 1950 die Patenschaft für die Landsmannschaft Schlesien. Diese Patenschaft ist Ausdruck der Wertschätzung, die den Heimatvertriebenen und insbesondere den Schlesiern entgegen gebracht wird.

Die bisherigen Aufgaben des Landesbeauftragten für Spätaussiedler und Heimatvertriebene werden seit 2013 von der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe Doris Schröder-Köpf übernommen.

Ungeachtet des ihnen zugefügten Leids und der damals schwierigen Lebensverhältnisse haben sich die Heimatvertriebenen bereits 1950 zur Versöhnung bekannt. In ihrer Charta der deutschen Heimatvertriebenen heißt es unter anderem:

„Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung.  … Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.“

Die Erweiterung der Europäischen Union ist ein großer Schritt auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels.

Weitere Informationen zu den Landesverbänden der Landsmannschaften finden sie hier.

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