Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe

Zur regelmäßigen Erörterung aller Fragen, die sich aus der kulturellen, weltanschaulichen und religiösen Vielfalt sowie aus der besonderen Situation der Migrationsgesellschaft Niedersachsens ergeben und die deren Teilhabe und Partizipation betreffen, bildet der Landtag eine Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe.
Der Kommission gehören als stimmberechtigte Mitglieder an

  • je ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter von landesweit tätigen Verbänden der Roma und Sinti,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Bereich der Selbstorganisationen der Aussiedlerinnen und Aussiedler,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der kommunalen Integrationsbeauftragten sowie
  • neun Vertreterinnen oder Vertreter von landesweit tätigen Verbänden der Migrantinnen und Migranten,
  • eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
  • zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus Wissenschaft und Forschung.

Die Kommission kann dem Landtag aus ihrem Tätigkeitsbereich Hinweise und Empfehlungen geben. Die Ausschüsse des Landtages können zu einzelnen Fragen im Zusammenhang mit Beratungsgegenständen, die ihnen überwiesen worden sind, eine Stellungnahme der Kommission einholen. Die oder der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe kann an den Sitzungen der Kommission mit beratender Stimme teilnehmen.
Die Sitzungen der Kommission sind öffentlich, soweit nicht die Öffentlichkeit vollständig oder für einzelne Tagesordnungspunkte ausgeschlossen wird. Die Kommission beschließt mit der Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder.

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