„Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“ als Anlaufstelle für Fachkräfte im Ausland

Die „Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung“ ist seit Februar 2020 eingerichtet. Sie ist in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) angesiedelt. Im Rahmen dieses bis 2023 laufenden Modellprojekts haben nun Fachkräfte aus dem Ausland einen einheitlichen Ansprechpartner, an den sie sich mit Beratungs- und Unterstützungsbedarf wenden können.

Mit der Einrichtung der Servicestelle werden drei wesentliche Ziele verfolgt:

  1. Anerkennungssuchenden, die sich im Ausland befinden, einen bundesweit zentralen Ansprechpartner anzubieten, der sie zu den Möglichkeiten der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse und damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen berät und sie bei der Durchführung der entsprechenden Verfahren begleitet (Lotsenfunktion),
  2. zuständige Stellen von der kommunikationsintensiven Beratung der Antragstellenden im Vorfeld und während des Verfahrens zu entlasten,
  3. das Anerkennungsverfahren und insbesondere die einzelnen Prozessschritte für die Antragstellenden transparenter und effizienter zu gestalten.

Das Beratungsangebot der Servicestelle umfasst:

  • Vertiefte Einzelberatung zur Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses im Vorfeld der Antragstellung,
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung und Vorprüfung der erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit,
  • Elektronische Weiterleitung der Unterlagen an die für die Anerkennung zuständige Stelle,
  • Begleitung durch das Anerkennungsverfahren und Visumverfahren bis zur Einreise nach Deutschland,
  • Verweisberatungen für die Anbahnung von Qualifizierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit regionalen Beratungsstellen/ Vermittlung von Kontakten zu Arbeitgebern.

Die Servicestelle ist erreichbar unter der Mail-Adresse recognition@arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt der Bundesagentur für Arbeit.

 

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