Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten

Am 01. März ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung in Kraft getreten.

Ziel ist es, die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten zu erleichtern. Derzeit gelten deutschlandweit 50 Berufe als von Engpässen betroffen.

Laut der Einschätzung von Expertinnen und Experten bleiben Herausforderungen bestehen, wie beispielsweise die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Bundesweit werden um die 1,4 Millionen Arbeitskräfte benötigt. Die Bundesregierung rechnet durch das Gesetz mittelfristig mit circa 25.000 zusätzlichen Arbeitskräften pro Jahr.

Weitere Informationen Sie hier:

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

 

 

Skip to content