Schröder-Köpf: Wohnungsnot verschärft Diskriminierung

Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt nach wie vor alltäglich. 15 Prozent aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren, haben laut der Umfrage Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land erlebt.

Jede*r dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund sei der Umfrage zufolge bereits mit Diskriminierung konfrontiert worden. Rund 83 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass es in Deutschland bei der Wohnungssuche eher häufig zu Diskriminierung aufgrund von rassistischen Vorbehalten oder wegen einer ethnischen Zugehörigkeit komme.

Die Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, sieht hier ein altbekanntes Problem, das derzeit noch durch die Wohnungsnot verschärft werde. Es gehe sogar so weit, dass Wohnungssuchende, die beispielsweise einen Doppelnamen hätten, nur den deutschen Teil angeben, um keine Benachteiligung zu erfahren. Die Landesbeauftragte begrüßt daher den Vorstoß der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ohne Ausnahmen auch bei der Wohnungssuche umzusetzen: „Um Benachteiligungen schnellstmöglich abzubauen, müssen gesetzliche Schlupflöcher geschlossen werden“, so Schröder-Köpf.

Das Diskriminierungsverbot des AGG gelte nämlich grundsätzlich nicht, wenn ein besonderes „Nähe- oder Vertrauensverhältnis“ eingegangen werde, konstatiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zudem dürften Wohnungsbaugesellschaften Wohnungssuchende „im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse“ unterschiedlich behandeln. Ein Punkt der auch von den Vereinten Nationen kritisiert wird.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Antidiskriminierungsstelle

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