Ausschreibung des BAMF über Zuwendungen aus dem EU-Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds: Anträge können bis einschl. 11. Oktober eingereicht werden!

Neben den verschiedenen durch das Land Niedersachsen geförderten und unterstützten Beratungsangeboten und Projekten im Bereich der Migration und Teilhabe finden finanzielle Förderungen von Programmen oder Projekten auch auf verschiedenen Ebenen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure statt. Dazu zählt auch der Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union. Der Fond unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei der effizienten Steuerung der Migrationsbewegungen, bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen und bei der Bewältigung der dadurch entstehenden Folgelasten. Antragsberechtigt sind nationale, regionale oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, einschlägige internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Sozialpartner. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat dazu aufgefordert, Anträge auf Gewährung einer Zuwendung einzureichen. Bis zum 11.10.2018 können beim BAMF Anträge auf Projektförderung für maximal 36 Monate eingereicht werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist es unter bestimmten Voraussetzungen zudem möglich, Kofinanzierungsmittel vom Land Niedersachsen zu erhalten. Ausführliche Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier. Siehe außerdem weitere Informationen auf der Webseite des Niedersächsischen Sozialministeriums.    
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