„Politische Lösung mit Augenmaß notwendig“: Doris Schröder-Köpf im Landtag über Erstattungsansprüche gegenüber ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfern

Mit einer Aktuellen Stunde u.a. zu den Erstattungsforderungen von Jobcentern gegenüber ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfern wurde die heutige Sitzung des Niedersächsischen Landtages (13.12.2017) eröffnet. In Ihrer Rede hob Doris Schröder-Köpf MdL hervor, dass die betroffenen Helferinnen und Helfer mit ihren Bürgschaften mehreren Tausend Menschen aus dem kriegsgeplagten Syrien einen legalen und sicheren Weg nach Niedersachsen geebnet hätten. „Dass gerade sie nun über Maß zur Kasse gebeten werden, dazu darf es nicht kommen“, so Schröder-Köpf. Und weiter: „Aus meiner Sicht wäre es nicht anständig, den Helferinnen und Helfern das gesamte finanzielle Risiko der unklaren Rechtslage, die zuvor bestanden hatte, aufzubürden.“ Allerdings sei eine politische Lösung mit Augenmaß notwendig, forderte die SPD-Abgeordnete.

Die Rede ist unten vollständig nachzulesen.

 

Rede Doris Schröder-Köpf, MdL, zum Thema „Die Bundesregierung darf ehrenamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer nicht im Regen stehen lassen!“ im Rahmen der Aktuellen Stunde der Sitzung des Nds. Landtags am 13.12.2017, Hannover

– Es gilt das gesprochene Wort –

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

werte Kolleginnen und Kollegen,

 

„Wir üben uns in Barmherzigkeit.

Auch der Fremde ist unser Nächster.“

Aus diesem Vers des Lukas-Evangeliums bedient sich das Leitbild der gleichnamigen ev. luth. Lukas-Gemeinde in Wolfsburg. Ein Blick auf deren gemeinnützige Arbeit lässt erkennen: Dieses Verständnis der Nächstenliebe setzt die Gemeinde mit einem vielfältigen Gemeinde-, Kinder- und Jugendangebot jeden Tag in die Tat um.

Auch in die Flüchtlingshilfe ist man stark involviert. Um acht Menschen aus dem kriegsgeplagten Syrien einen legalen und sicheren Fluchtweg nach Deutschland zu ebnen, hatte sich die Gemeinde verpflichtet, für die Lebensunterhaltskosten dieser Menschen zu haften. Sie tat dies in der gut begründeten, weil vom Niedersächsischen Innenministerium damals geteilten Annahme, dass die Verpflichtungserklärung enden würde, sobald der Aufenthaltsstatus der Geflüchteten geklärt sei.

Der Pastor der Lukas-Gemeinde, Johannes Thormeier, wird in einem Bericht des Deutschlandfunks vom 30.11. mit den Worten wiedergegeben, ich zitiere:

„Nach der Beratung durch die Stadt, so wie es damals gelaufen ist, sahen wir keinen Grund daran zu zweifeln, dass mit der Anerkennung auch die Verpflichtungsgeberschaft endet“.

Nun droht der Gemeinde ihre Hilfsbereitschaft teuer zu stehen zu kommen. Das Wolfsburger Job-Center fordert rund 100.000 Euro zurück, die es den Geflüchteten an Sozialleistungen gezahlt hatte.

Die Kirchengemeinde steht in ihrem Schicksal keineswegs allein. In Niedersachsen fordern laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland 19 Arbeitsagenturen insgesamt rund drei Millionen Euro von Angehörigen, Vereinen und Gemeinden zurück, die mit Bürgschaften für 370 Familien oder Einzelpersonen eingestanden sind.

Wie der Berichterstattung auch zu entnehmen war, konnten mehr als 5200 Syrerinnen und Syrer über diesen Weg nach Niedersachsen kommen. Damit wurden in unserem Bundesland die zweitmeisten Bürgschaften eingegangen.

Das zeigt: In Niedersachsen haben sich bereits lange vor den großen Fluchtbewegungen im Jahr 2015 Menschen dafür eingesetzt, dass Bürgerkriegsflüchtlinge Schutz finden und dabei eben nicht die lebensgefährlichen Routen übers Mittelmeer nehmen mussten (Stichwort „Lampedusa“). Sie alle handelten im Sinne der Menschlichkeit, der Wohltätigkeit, der Nächstenliebe, indem sie für schutzsuchende Menschen Verantwortung übernommen haben.

Dass gerade sie nun über Maß zur Kasse gebeten werden, dazu darf es nicht kommen. Denn für die entstandenen Sozialkosten in oft fünf- oder gar sechsstelliger Höhe aufzukommen, würde viele der Gefahr des existenziellen Ruins aussetzen.

Aus helfenden Händen dürfen keine leeren Hände werden! Darin sind wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, hoffentlich alle einig.

 

sehr geehrte Damen und Herren

Gleichwohl ist die Angelegenheit bei genauem Hinsehen nicht so einfach und verdient es, mit Augenmaß behandelt zu werden.

Juristisch betrachtet steht das Land Niedersachsen nicht in der Pflicht, die erhobenen Kosten zu begleichen.

Das Niedersächsische Innenministerium wies die Ausländerbehörden und damit potenzielle Asylpatinnen und -paten bereits seit 2014 auf die möglichen Risiken hin, weil die Leistungsbehörden die rechtliche Lage womöglich anders beurteilen und dann doch Erstattungsansprüchen auf die Menschen zukommen könnten.

Rechtliche Klarheit schaffte die Bundesregierung erst mit dem Integrationsgesetz im August 2016. Demnach endet die Verpflichtungserklärung eben nicht mit einem erfolgreich gestellten Asylantrag. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsauffassung dann mit dem bekannten Urteil im Januar dieses Jahres.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Aus meiner Sicht wäre es nicht anständig, den Helferinnen und Helfern das gesamte finanzielle Risiko der unklaren Rechtslage, die zuvor bestanden hatte, aufzubürden.

Deshalb ist die Initiative von Innenminister Boris Pistorius, mit der Bundesregierung zu einer tragfähigen und für die Betroffenen erträglichen Lösung zu kommen, der richtige Weg.

Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Innenministerkonferenz vergangene Woche Herrn Pistorius und seinen Amtskollegen aus Hessen, Herrn Minister Peter Beuth, beauftragt hat, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine solche politische Lösung möglichst rasch zu erarbeiten.

Für dieses Vorhaben wünsche ich gutes Gelingen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Auch in Zukunft werden Bürgerinnen und Bürger für Schutzsuchende Verantwortung übernehmen. Sie werden das in ganz vielfältiger Form tun: Indem sie Geflüchtete zu Behörden begleiten, ihnen die deutsche Sprache und Gesellschaft vermitteln oder ihnen – wie die Wolfsburger Lukas-Gemeinde und viele andere auch – den legalen Weg nach Deutschland durch Bürgschaften überhaupt erst ermöglichen. Das ist gut so und verdient unsere größte Anerkennung, Wertschätzung und Respekt.

Dieses Engagement verdient jedoch nicht nur lobende und dankende Worten, sondern auch eine unterstützende politische Tat, die die Betroffenen vor existenzbedrohenden Belastungen bewahrt.

Es sind noch zwei Wochen bis Weihnachten. Ich hoffe sehr, dass es möglich ist, den Betroffenen, die aus purer Menschlichkeit gehandelt haben, das Geschenk einer hilfreichen Lösung zu machen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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