Erklärung der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2017

„Auch 72 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der Konzentrationslager Auschwitz gibt es immer noch Menschen, die abscheuliche Aussagen treffen wie der AfD-Politiker Höcke. Auch Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, Gewalttaten gegen Schutzsuchende, rassistische Hetze im Internet oder auf der Straße sind Alltag in Deutschland. Rassistisches Denken breitet sich wieder in der Mitte der Gesellschaft aus. Deshalb sind wir alle gefordert und müssen nicht nur an einem Tag wie heute mahnen: Weh­ret den Anfängen! Wir dürfen nicht wegschauen und nicht schweigen. Hetzern, Populis­ten und rechtem Terror müssen wir entschlossen entgegentreten!

Die mahnenden Worte des damaligen Bundespräsidenten Herzog aus dem Jahre 1996 sind nach wie vor aktuell. Er sagte an­lässlich der Proklamation des Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, ‚die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Ge­nerationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken‘.“

Hintergrund:
Der am 10. Januar 2017 verstorbene Bundespräsident Roman Herzog proklamierte 1996 den 27. Januar als
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Seitdem ist dies ein bundesweiter gesetzlicher Gedenktag. Er bezieht sich als Jahrestag auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee. Im Jahr 2005 wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt.


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Pressemitteilung (Pdf)
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