Rede der Landesbeauftragten zur Vollvermummung

In der heutigen (22.11.2016) Plenarsitzung im Niedersächsischen Landtag hielt Doris Schröder-Köpf eine Rede zu TOP Nr.4d-Aktuelle Stunde-: „Vollvermummung und Koranverteilung: keine falsche Toleranz in Niedersachsen“.

 

Rede der Landesbeauftragten:

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die CDU hat unter dem Punkt 4d der Aktuellen Stunde das Thema „Vollvermummung und Koranverteilung: Keine falsche Toleranz in Niedersachsen“ angemeldet.

Die SPD-Fraktion hat sich erlaubt, zu trennen, was nicht zusammengehört: Zum Thema Verschleierung bei muslimischen Mädchen werde ich sprechen, zum Thema Koranverteilung unser innenpolitischer Sprecher Uli Watermann.

Wir in der sozialdemokratischen Fraktion lassen uns nämlich nicht auf den Irrweg locken, das Thema Verschleierung quasi gleichzusetzen mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit!

Lassen Sie mich also zu dem Thema kommen, das zwar kein Sicherheitsproblem ist, die niedersächsische Öffentlichkeit und, ja, auch meine Fraktion dennoch beschäftigt:

Eine Schülerin im Sekundarbereich I der Oberschule Belm im Landkreis Osnabrück nimmt seit dem Schuljahr 2013/2014 vollverschleiert am Unterricht teil. Inzwischen in der 10. Klasse. Sie trägt einen sogenannten Niqab, der nur einen schmalen Sehschlitz freilässt.

Das Mädchen ist 15 Jahre alt, die Mitschülerinnen und Mitschüler kennen es noch unverschleiert. Das Mädchen, gebürtig in Osnabrück, hat in der Klasse Freundinnen und wird voraussichtlich im Sommer nächsten Jahres seinen Abschluss an der Schule machen.

Das spielt bei dem Fall eine Rolle. Denn obwohl sie mit dem Tragen des Niqab gegen den Paragrafen 58 des Niedersächsischen Schulgesetzes verstößt, stellten Schulleitung und Landesschulbehörde schlussendlich einvernehmlich fest: der Schulfrieden dort ist ganz offenkundig nicht gestört, das Mädchen darf im Sommer 2017 seinen Abschluss machen. Ein Einzelfall. Eine Ausnahme. Eine weitere soll es in Niedersachsen nicht geben!

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn aber der Schulfrieden nicht gestört ist, warum stören sich so viele Menschen an der Bekleidung einer 15-jährigen, sonst unauffällig-durchschnittlichen Schülerin?

Ich kann es Ihnen sagen, weil ich ebenso empfinde wie meine Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion:

Wir wollen keine komplett verhüllten Schülerinnen an niedersächsischen Schulen, am liebsten keine einzige!

Zu unserer lang erkämpften Form des Unterrichts gehört das gemeinsame Lernen von Mädchen und Jungen, gehört es, sein Gesicht zu zeigen, mit quasi offenem Visier zu diskutieren und zu streiten. In letzter Konsequenz empfinden wir: Vollverschleierung und Demokratie gehen nicht zusammen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sehen, wir teilen Ihr Unbehagen. Lassen Sie uns deshalb zusammen ausloten, welche Schritte – vielleicht sogar zusätzlich zu den bisherigen Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz – einer Ausbreitung dieser Form der Verschleierung entgegenwirken können.

Aber, und das muss an dieser Stelle betont werden:

Wir haben Zeit, sinnvolle Maßnahmen zu überlegen, die letztendlich Bestand vor Gericht haben müssen und keine Schnellschüsse sind. Die beide Grundrechte, Bildungsauftrag versus Religionsfreiheit, klug ins Verhältnis setzen!

Denn es gibt derzeit eben nur eine einzige Niqab-Trägerin unter den annähernd 800.000 Schülerinnen und Schülern an Niedersachsens öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen, ein einziges Mädchen, das in ein paar Tagen 16 Jahre alt wird.

Schule und Behörden werden die Schülerin aus Belm im Blick behalten. Wir sollten unser Augenmerk nun wieder stärker auf die anderen Landeskinder richten.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gilt das gesprochene Wort. 


pdf-Datei der Rede:

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