Sprachförderung in Kitas: Land will Finanzmittel verdoppeln und Fachkräfte fortbilden – Heiligenstadt: „Mehr Geld und mehr Möglichkeiten durch neue Sprachförderrichtlinie“

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Das Land beabsichtigt, den Trägern von Kindertageseinrichtungen deutlich mehr Finanzmittel für die Sprachförderung zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist eine Qualifizierungsinitiative zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit Fluchterfahrung in Kindertageseinrichtungen geplant. Im Zuge der geplanten Neufassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich“ sollen die Mittel, die das Niedersächsische Kultusministerium in den Kindergartenjahren 2016/2017 bis 2018/2019 dafür zur Verfügung stellt, um 6 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro jährlich aufgestockt werden. „Die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund nimmt einen immer höheren Stellenwert auch im Elementarbereich ein“, sagte Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Wir wollen Mittel aus dem auslaufenden Betreuungsgeld unter anderem dafür nutzen, die Zuwendungen für Sprachförderung im Elementarbereich in etwa zu verdoppeln. Dies ist eine Maßnahme, die nicht nur Flüchtlingskindern zugutekommt.“

Mit der neuen Sprachförderrichtlinie werden unter anderem die Weiterentwicklung von Konzepten, Maßnahmen zur Sprachbildung und Sprachförderung sowie Qualifizierungsmaßnahmen für die sozialpädagogischen Fachkräfte gefördert. „Der große Vorteil: Die Richtlinie wird leicht modifiziert, dadurch können Träger die Mittel im Rahmen ihrer Förderkonzepte sehr flexibel verwenden – sowohl für Personal- als auch für Sachkosten“, so die Ministerin. „Viele Einrichtungen stellen sich auf einen erhöhten Förderbedarf ein. Mit der neuen Sprachförderrichtlinie stellen wir die nötigen Mittel zur Verfügung, damit alle Kinder ihre Chancen auf Teilhabe und Bildung wahren können. “ Die neue Sprachförderrichtlinie soll zum 1. August 2016 in Kraft treten. Daneben beabsichtigt das Niedersächsische Kultusministerium, in diesem und im kommenden Jahr eine Qualifizierungsinitiative im Förderumfang von rund 200.000 Euro für Referentinnen und Referenten der Erwachsenenbildung aufzulegen.

Diese können dann Leitungskräften, Fachkräften und Fachberatungen in Kindertageseinrichtungen Basiswissen über die Lebenssituation von Kindern aus Flüchtlingsfamilien und die für die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten notwendigen Handlungskompetenzen vermitteln. „Wir stehen vor der Aufgabe, eine Vielzahl von Kindern mit Fluchterfahrung in niedersächsische Kindertagesstätten zu integrieren. Dazu müssen Konzepte überdacht und pädagogische Instrumente erweitert werden. Über die Qualifizierung von Multiplikatoren wollen wir ein landesweites Netzwerk an kompetenten Fortbildungsreferentinnen und –referenten aufbauen, die ihr Wissen in die Fläche weiter geben“, erläuterte Kultusministerin Heiligenstadt. „Für Flüchtlingskinder ist der Besuch einer Kindertagestätte eine große Chance. Mit der neuen Qualifizierungsinitiative helfen wir den Fachkräften, sie bei ihrem Start in Niedersachsen gut zu unterstützen.“

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