Zahl der Flüchtlingskinder in Schulen gestiegen – Heiligenstadt: „Land will im nächsten Jahr 85,5 Millionen Euro mehr für die Unterstützung der Schulen investieren“

Seit Mitte März dieses Jahres sind rund 17.100 Schülerinnen und Schüler ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen neu an die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen gekommen. Dies hat eine aktuelle Abfrage des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Stichtag 16.11.2015 ergeben. Gegenüber der letzten Abfrage, die Mitte September durchgeführt wurde, hat sich damit die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die vermutlich u. a. aufgrund der Flüchtlingsbewegungen nach Niedersachsen gekommen sind, um rund 1.750 erhöht.

thumbnail of 090 85 Mio mehr für Unterstützung von Flüchtlingskindern an Schulen„Der vergleichsweise geringe Anstieg ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass viele Familien noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Notunterkünften leben, also den Kommunen noch nicht zugewiesen sind. Hier gilt noch keine Schulpflicht“, so Heiligenstadt. „Es ist jedoch zu erwarten, dass die Zahl der Flüchtlingskinder und -jugendlichen in den nächsten Monaten deutlich ansteigen wird. Das Kultusministerium und die Landesschulbehörde sind darauf vorbereitet, die Schulen auch weiterhin intensiv zu unterstützen.“ Im kommenden Haushaltsjahr 2016 soll das Niedersächsische Kultusministerium  – vorbehaltlich der Zustimmung des niedersächsischen Landtags – für die Aufgabe der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingsgeschichte erneut finanziell gestärkt werden: Vorgesehen ist, rund 85,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung zu stellen.

 

Verdopplung der Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung

Im Jahr 2016 sollen die Mittel für Sprachförderung im Elementarbereich verdoppelt werden: Von sechs Millionen Euro auf 12 Millionen Euro. Hiermit können die Träger beispielsweise

Fortbildungen finanzieren oder zusätzliches Personal zu Sprachförderzwecken einstellen.

 

900 zusätzliche Stellen für mehr Sprachförderung und schulische Sozialarbeit 

Das Land Niedersachsen hat zum 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2015/2016 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen 1.600 Stellen zur Neueinstellung von Lehrkräften zur Verfügung gestellt. Darunter sind auch rund 400 zusätzliche Lehrerstellen, die im Rahmen der Beschulung von Flüchtlingskindern eingesetzt werden sollen. Außerdem werden Stundenkontingente im Volumen von 138 Vollzeitlehrereinheiten zur Verfügung gestellt, mit denen unter anderem pensionierte Lehrkräfte im Rahmen der Sprachförderung auf Vertragsbasis beschäftigt werden können.

Die Schulen sind dazu aufgerufen, ihren Bedarf an entsprechenden Verträgen bei der Landesschulbehörde zu beantragen. „Gegenwärtig liegen fast 90 gemeldete Verträge vor, hier läuft aktuell das Besetzungsverfahren auf Hochtouren“, so die Ministerin. „Da je nach Bedarf der Schulen möglicherweise weitere Verträge zu erwarten sind, sind Bewerbungen dafür weiterhin erwünscht, übrigens auch von Lehramtsstudierenden.“

Im Hinblick auf die Beschulung von Flüchtlingen beabsichtigt die Niedersächsische Landesregierung darüber hinaus, zusätzliche Sozialpädagoginnen und -pädagogen einzustellen. Hierfür ist 2016 ein Beschäftigungsvolumen von 267 Stellen vorgesehen. „Das ist eine ganz wichtige Unterstützung für die Schulen und die Kinder: Neben der Sprachvermittlung geht es auch darum, Kindern, die viel durchgemacht haben und mit Flucht und Vertreibung konfrontiert wurden, eine sichere Umgebung zu bieten, ihnen Struktur zu geben und in Ruhe ein Ankommen in Deutschland zu ermöglichen. Dabei helfen sozialpädagogische Fachkräfte und entlasten so auch die Lehrkräfte.“

Auch die berufsbildenden Schulen sollen für die Aufgabe der Integration von geflüchteten Jugendlichen gestärkt werden. Die Niedersächsische Landesregierung stellt hier rund 100 Stellen für berufsbildende Schulen zur Verfügung, die im Rahmen des Sprach- und Integrationsprojektes „SPRINT“ eingesetzt werden. „Mit „SPRINT“ können die berufsbildenden Schulen die Jugendlichen mit Flüchtlingsgeschichte sehr individuell und niedrigschwellig beim Spracherwerb fördern und darüber hinaus mit der Arbeits- und Lebenswelt vertraut machen. Wir freuen uns hier über den großen Zuspruch“, so die Ministerin.

 

1,2 Mio. für Bücher und Ausleihe von Lernmitteln

Die Landesregierung will 2016 auch rund 1,2 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen, um Flüchtlingskinder mit Lernmitteln auszustatten. „Da die Gesamtelternschaft hier nicht im Rahmen des Schulbuchleihsystems dafür aufkommen kann und soll, sind für Schülerinnen und Schüler, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, zusätzliche Mittel für die Erstbeschaffung und Ausleihe von Lernmitteln notwendig“, so Heiligenstadt.

Bücher und Materialien für Sprachlernklassen waren bisher nicht in den Beständen der Schulen vorhanden und müssen als Klassensätze neu beschafft werden. Da Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Zahlung eines Ausleihentgeltes freigestellt sind, sind zudem Ausgleichszahlungen im Rahmen des Schulbuchleihsystems nötig.

 

Kontakt:
Susanne Schrammar
(05 11) 1 20-71 45

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