Land unterstützt Beratungsnetzwerk zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen mit 480.000 Euro

Mit jährlich bis zu 480.000 Euro steigt die Landesregierung in die Ko-Finanzierung des IQ Netzwerks Niedersachsen ein. Das Netzwerk führt das neue Bundesprogramm „ESF-Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ durch, welches auf die Anforderungen der 2012 eingeführten Gesetze zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auf Bundes- bzw. Landesebene ausgerichtet ist. Das IQ-Netzwerk hat in Niedersachsen ein flächendeckendes Angebot von Beratungsstellen und ein Qualifizierungsangebot für Personen aufgebaut, die die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses anstreben. Der Erfolg zeigt sich unter anderem in Beratungszahlen des IQ-Netzwerkes Niedersachsen, die im Vergleich der Bundesländer überproportional hoch sind.

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„Die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist Teil einer wertschätzenden Zuwanderungskultur“
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„Mit der Förderung unterstützen wir landesweit eine unabhängige Beratungsstruktur und ein bedarfsgerechtes Qualifizierungsangebot. Zugewanderte Menschen profitieren von der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen, da sie damit ihre Chancen auf einen ihren Kenntnissen entsprechenden Arbeitsplatz erheblich verbessern können. Das sehen wir als weiteren Beitrag zu einer gelebten und wertschätzenden Zuwanderungskultur. Das Engagement des Landes für Anerkennung und Qualifizierung ist außerdem auch ein Signal an Unternehmen, um Migrantinnen und Migranten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu werben“, so Sozialministerin Cornelia Rundt.

„Für das entgegengebrachte Vertrauen seitens des Landes möchte ich mich an dieser Stelle im Namen des IQ Netzwerkes Niedersachsen ausdrücklich bedanken“, so Harm Wurthmann, Geschäftsführer der RKW Nord GmbH (Träger des IQ Landesnetzwerkes). „Die Landesförderung ermöglicht es, unser Beratungsangebot weiter auszubauen und außerdem eine Reihe verschiedener Qualifizierungsangebote zu implementieren. Diese sollen den Weg zu einer qualifikationsgerechten Beschäftigung für Migrantinnen und Migranten weiter ebnen. Das fängt bei sprachlichen Qualifizierungen an, geht über unterschiedliche onlinebasierte Angebote bis hin zu spezifischen Maßnahmen, beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte.

„In der Praxis ist die Komplexität der Anerkennung für viele Zugewanderte eine große Hürde. Die Nachfrage nach einer persönlichen Beratung für Zugewanderte mit ausländischen Abschlüssen, die wir in unserer Region in über zehn Sprachen anbieten, ist daher immens hoch. Unsere Anerkennungsberatung in Hannover wird jährlich von rund 1.000 Zuwanderern genutzt, in den letzten Monaten ist der Andrang noch einmal deutlich gestiegen. Die Anerkennung ihrer Abschlüsse ist für diese Menschen oftmals der entscheidende Türöffner in den Arbeitsmarkt und für eine Berufsperspektive in Niedersachsen“, sagte Dr. Horst Schrage, Hauptgeschäftsführer der IHK Hannover, die sich mit einer Beratungsstelle im IQ-Netzwerk engagiert.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG) traten 2012 in Kraft. Sie bieten Menschen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, erstmals einen Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf. In 2013 wurde in Niedersachsen über mehr als 1.600 Anerkennungsanträge entschieden (davon ca. 330 nach Landesrecht). Weit überwiegend konnte die Anerkennung oder die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme ausgesprochen werden.

Die Ablehnungsquoten von ca. 7 Prozent bei Verfahren nach dem BQFG und von ca. 13 Prozent bei Verfahren nach dem NBQFG lagen erfreulich niedrig. Das IQ-Netzwerk hat maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung der Anerkennungsgesetze in Niedersachsen. Daneben bestehen im Land weitere Beratungsstellen, die vielfach Leistungen der Erstberatung anbieten. Mit der Ko-Finanzierung stockt die Landesregierung die vom Bund und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellten Fördermittel für Niedersachsen auf. Hierdurch können das Beratungsangebot weiterentwickelt und der Umfang an Qualifizierungsmaßnahmen ausgeweitet werden.

Siehe hier die Pressemitteilung des Niedersächsischen Sozialministeriums im Pdf-Format.

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